Experten empfehlen höhere Entschädigung für unrechtmäßig Inhaftierte

Prof. Dr. Bernd Müssig als Sachverständiger im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

Bonn, 18. Juni 2020. In der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz unter Vorsitz von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/​CSU) haben sich am Mittwoch, 17. Juni 2020 die geladenen Experten für eine Erhöhung der Entschädigung für rechtswidrige Strafverfolgungsmaßnahmen ausgesprochen.

Redeker‑​Anwalt Prof. Dr. Bernd Müssig, Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV, war auf Anfrage der FDP‑​Fraktion im Deutschen Bundestag als Sachverständiger geladen. In seiner Stellungnahme wies er darauf hin, dass es der Selbstbeschreibung und den Ansprüchen eines humanen Rechtsstaats entspreche, Menschen für zu Unrecht erlittene Haft angemessen und unkompliziert zu entschädigen und ihnen für den Weg zurück in die Gesellschaft Hilfen anzubieten.

„Die bisherigen Regelungen zur Haftentschädigung für zu Unrecht inhaftierte Menschen in Deutschland erwiesen sich für die Betroffenen als kleinlich, wenn nicht gar hartherzig“, ordnete Prof. Dr. Bernd Müssig die geltenden Bestimmungen ein. Die Regelungen seien in erster Linie fiskalisch orientiert. Immaterieller Schadensersatz pro Hafttag sei auf einen Mindestsatz von 100 € anzuheben.

Strukturelle Defizite gebe es auch bei der Geltendmachung und Durchsetzung materieller Schadensersatzansprüche; diese seien jedenfalls durch eine gesetzliche Beweislastregelung einzufangen.

Schließlich müsse die Rehabilitation und (Re)Integration zu Unrecht Inhaftierter durch eigene Ombudsstellen institutionalisiert werden. Die Erfahrung der Betroffenen sei bisher, dass sie einfach „von heute auf morgen vor die Gefängnistür gesetzt werden“, so Müssig weiter.

Als weitere Sachverständige nahmen Stefan Conen, Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin, Mitglied im Strafrechtsausschuss, Prof. Dr. Axel Dessecker, Kriminologische Zentralstelle, Wiesbaden, Dr. Iris‑​Maria Killinger, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Hamburg, Simon Pschorr, Staatsanwaltschaft Konstanz – Dezernat 21 und Dr. Bernhard‑​Joachim Scholz, Deutscher Richterbund e. V., Richter am Bundessozialgericht zu der Thematik Stellung.

Der Bundesrat hatte die Erhöhung des Entschädigungsbetrags für immaterielle Schäden auf 75 Euro pro Hafttag vorgeschlagen. Dies entspräche einer Verdreifachung des mit 25 Euro als zu gering kritisierten Satzes.

Die Pressemitteilung des Deutschen Bundestages finden Sie unter:
https://​www.bundestag.de/​dokumente/​textarchiv/2020/​kw25‑pa‑​recht‑​inhaftierung‑699152

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