Keine Betriebsbeschränkung am Flughafen Frankfurt: Hessischer Verwaltungsgerichtshof weist letzte Klagen gegen den Flughafenausbau ab

Berlin, 9. Oktober 2017. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (HessVGH) hat die Klagen mehrerer Eigentümer und Bewohner von Grundstücken im Stadtgebiet von Flörsheim am Main gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen zum Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main mit Schluss‐Urteil vom 12.09.2017 vollständig abgewiesen (Az.: 9 C 1498/12. T). Damit ist das letzte vor dem HessVGH anhängige Gerichtsverfahren gegen den Ausbau des Flughafens Frankfurt und die Errichtung der Landebahn Nordwest erstinstanzlich entschieden.

Die Kläger wandten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main aus dem Jahr 2007 in der Gestalt, die dieser durch ergänzende Regelungen über Schutzanordnungen gegen sog. Wirbelschleppenschäden erhalten hat. Die Grundstücke der Kläger liegen im Stadtgebiet von Flörsheim am Main westlich der im Zuge des Ausbaus mittlerweile errichteten und im Oktober 2011 in Betrieb genommenen Landebahn Nordwest des Flughafens Frankfurt Main.

Nachdem das Gericht weite Teile der Klagen in zwei Teilbeschlüssen abgewiesen hatte, wies es nun auch den noch anhängigen Klageteil mittels Schlussurteil ab. Die Kläger verlangten eine Sperrung der Landebahn Nordwest für alle Flugzeuge der Kategorie „Heavy“ und für Flugzeuge des Typs Boeing B 757 bei Anflügen aus westlicher Richtung. Nur so könne Gefährdungen durch herabfallende Dachziegel, welche sog. Wirbelschleppe aus dem Verbund lösen könnten, angemessen begegnet, so die Kläger. Die Klage blieb jedoch auch insoweit ohne Erfolg. Das Gericht bestätigte die mit zwei Planergänzungen erweiterten Schutzvorkehrungen. Darin ist ein Vorsorgegebiet ausgewiesen worden, in dem eine Dachklammerung von der Flughafenbetreiberin zu gewährleisten oder die hierfür erforderlichen Kosten auf Antrag der Hauseigentümer zu ersetzen sind. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Das beklagte Land Hessen wurde im Klageverfahren von Redeker Sellner Dahs (Rechtsanwälte Dr. Tobias Masing und Dr. Christian Eckart, LL.M. (Cornell)) vertreten. „Die zum Schutz gegen Wirbelschleppen getroffenen Vorsorgemaßen in der Planfeststellung zum Ausbau des Flughafens Frankfurt Main gehen über den deutschen und internationalen Standard weit hinaus. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat diese Regelungen jetzt als abgewogen und ausreichend bestätigt und Betriebsbeschränkungen dieses wichtigen internationalen Verkehrsflughafens daher eine Absage erteilt.“, kommentiert Dr. Tobias Masing.

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