Bonn, 31. Januar 2012. Entgegen verschiedener aktueller Berichte und spekulativer Äußerungen in den Medien war Christian Wulff zu keinem Zeitpunkt Partner der Anwaltssozietät Funk Tenfelde & Partner. Christian Wulff war nur angestellter Anwalt und stellte seine Tätigkeit für die Kanzlei im Jahr 1994 ein. Er hat seit 1994 kein Honorar oder sonstige Vergütungen der Anwaltssozietät erhalten. Christian Wulff war lediglich damit einverstanden, dass die Kanzlei seinen Namen auf dem Briefkopf führte, ihm die Kammerzulassung ermöglichte und ihn in die Berufshaftpflichtversicherung einbezog. Auf diese Weise hielt sich Herr Wulff die Möglichkeit offen, in den Anwaltsberuf zurückzukehren. So hätte Herr Wulff von 1994 bis 2003 theoretisch noch eigenständig Mandate unter dem Dach der Kanzlei bearbeiten können. Von dieser Möglichkeit machte er jedoch seit 1994 niemals Gebrauch. Seit dem Jahr 2004 ruhte seine Anwaltszulassung. Anderslautende Berichterstattungen sind unzutreffend und entbehren jeder sachlichen Grundlage.
Aus diesem Sachverhalt, der bereits mehrfach im Niedersächsischen Landtag (PlenProt LT Nds 15/57 und 15/62) erörtert und Mitte Januar 2012 anfragenden Medienvertretern mitgeteilt worden ist, ergibt sich im übrigen: Der in den Medien aufgegriffene Umstand, dass Egon Geerkens Vermieter und Mandant der Rechtsanwaltssozietät Funk Tenfelde & Partner war, begründet keine Geschäftsbeziehung von Christian Wulff zu Egon Geerkens.
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