Landgericht Köln untersagt Falschberichterstattung von Frankfurter Rundschau und Berliner Zeitung auf Antrag von Bettina Wulff

Bonn, 2. Februar 2012. Das Landgericht Köln hat auf Antrag von Frau Bettina Wulff durch Beschluss vom 02.02.2012 (Aktenzeichen 28 O 48/12) den Verlagen der Frankfurter Rundschau und Berliner Zeitung sowie dem Journalisten Matthias Thieme im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, zu behaupten und/​oder behaupten zu lassen und zu verbreiten und/​oder verbreiten zu lassen,

  1. „Nach Informationen … durften die Wulffs schon von Sommer 2011 an offenbar kostenlos einen Audi Q3 fahren – Monate bevor das Modell markteingeführt war.“
  2. „Doch die monatelange kostenlose Nutzung des ersten Q 3 durch die Wulffs seit dem Sommer 2011 bis zum Dezember …“

Die Zustellung der einstweiligen Verfügung ist veranlasst.

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