Bonn, 2. Februar 2012. Das Landgericht Köln hat auf Antrag von Frau Bettina Wulff durch Beschluss vom 02.02.2012 (Aktenzeichen 28 O 48/12) den Verlagen der Frankfurter Rundschau und Berliner Zeitung sowie dem Journalisten Matthias Thieme im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, zu behaupten und/oder behaupten zu lassen und zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,
- „Nach Informationen … durften die Wulffs schon von Sommer 2011 an offenbar kostenlos einen Audi Q3 fahren – Monate bevor das Modell markteingeführt war.“
- „Doch die monatelange kostenlose Nutzung des ersten Q 3 durch die Wulffs seit dem Sommer 2011 bis zum Dezember …“
Die Zustellung der einstweiligen Verfügung ist veranlasst.
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