Netzausbau: Redeker Sellner Dahs für 50Hertz vor dem BVerwG erfolgreich

Bonn, 24. Mai 2012. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute im Wege eines Eilverfahrens entschieden, dass gegen die Errichtung und den Betrieb der 380‐kV‐Leitung Vieselbach–Altenfeld (sog. Thüringer Strombrücke) im zweiten Thüringer Bauabschnitt mit einer Länge von ca. 57 km keine Einwände bestehen. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine der Stromleitungen, die im Energieleitungsausbaugesetz als vorrangiges Projekt benannt ist. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hatte das Neubauvorhaben im zweiten Planungsabschnitt mit Planfeststellungsbeschluss vom 31. Januar 2012 genehmigt.

Das für das Klage‐ und das Eilverfahren erst‐ und letztinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht hat den Eilantrag einer Gemeinde und eines betroffenen Grundstückseigentümers abgelehnt, weil die Klage voraussichtlich keinen Erfolg haben wird. Die Einwände der Antragsteller gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses seien nicht stichhaltig. Die erforderliche Planrechtfertigung folge aus dem Bedarfsplan zum Energieleitungsausbaugesetz. Diese Bedarfsfeststellung binde die Planfeststellungsbehörde und das Gericht. Das Vorhaben habe im europäischen Verbundnetz und als nationale Kuppelleitung eine tragende Funktion. Maßnahmen der Optimierung und Verstärkung bestehender Leitungen reichten nicht aus. Für eine nachhaltige Beeinträchtigung der Gemeinde als staatlich anerkannter Erholungsort und als Fremdenverkehrsgemeinde sowie der Ausflugsgaststätte des Eigentümers sei nichts dargetan. Auf den behaupteten Verstoß gegen Vorschriften des Arten‐ und des Landschaftsschutzes komme es nicht an. Die Entscheidungsgründe werden innerhalb der nächsten zwei Wochen erwartet. Die Vorhabensträgerin 50Hertz Transmission GmbH beabsichtigt, so schnell wie möglich mit der Realisierung des Vorhabens zu beginnen.

Dr. Gernot Schiller, Senior Associate der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, berät die Übertragungsnetzbetreiberin 50Hertz Transmission GmbH als Vorhabenträgerin seit einigen Jahren bei den vielfältigen Planungsmaßnahmen zum Netzausbau. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des öffentlichen Bau‐ und Fachplanungsrecht sowie im Umweltrecht.

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