Redeker Sellner Dahs erstreitet für das Land Berlin Grundsatzurteil des BVerwG zur rechtlichen Bewältigung von Baulärm (U‐Bahnlinie 5 in Berlin)

Berlin, 10. Juli 2012. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen gegen die Verlängerung der U‐Bahnlinie U5 zwischen Alexanderplatz und Brandenburger Tor abgewiesen. Geklagt hatten Geschäftsleute im Umfeld des zukünftigen Kreuzungsbahnhofs Friedrichstraße/„Unter den Linden“, die wegen der Auswirkungen der mehrjährigen Baustelle erhebliche Ertragseinbußen fürchten. Das BVerwG hat sich in den Verfahren erstmals grundlegend zur Frage äußern müssen, welche Maßnahmen und Entschädigungsregelungen zur Bewältigung von Baulärm angemessen und erforderlich sind. Die in dem Urteil entwickelten Grundsätze werden zukünftig für zahlreiche Bauprojekte Bedeutung haben.

Das Land Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) hat ein umfassendes Schutzkonzept entwickelt und angeordnet, das vom BVerwG nun gebilligt wurde. Forderungen der Kläger nach zusätzlichen Lärmschutzwänden, dem Einsatz bestimmter Baugeräte, kürzeren Bauzeiten, dem Einbau von Schallschutzfenstern und höheren Entschädigungsleistungen wurden zurückgewiesen.

Das Schutzkonzept beruht auf einer aufwändigen Prognose der Lärmbeeinträchtigungen, einem grundsätzlichen nächtlichen Bauverbot und umfangreichen Maßnahmen zur Reduzierung vermeidbarer Beeinträchtigungen der umliegenden Nutzungen. Bei der Festlegung der noch zumutbaren Lärmeinwirkungen hat das Land schutzmindernd berücksichtigt, dass die Baustelle sich in einem ohnehin stark durch Verkehrslärm geprägten Bereich befindet. Das Schutzkonzept wird ergänzt durch eine Entschädigungsregelung, die an die Zahl der Tage anknüpft, an denen unzumutbare Lärmeinwirkungen auftreten. Die Entschädigungsregelung stellt dabei als Neuerung nicht allein auf die jeweiligen Außenpegel ab, sondern setzt abhängig von der jeweiligen Nutzung die Überschreitung bestimmter Innenpegel in den betroffenen Gebäuden voraus.

Dr. Frank Fellenberg, LL.M. (Cambridge), Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beraten und vertreten. Er berät öffentliche Einrichtungen und Vorhabenträger in zahlreichen prominenten Infrastruktur‐ und Verkehrsprojekten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das europäische und deutsche Umweltrecht, das öffentliche Wirtschaftsrecht sowie das Energierecht.

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