Redeker Sellner Dahs für E‐Zigarette erfolgreich

OVG Münster weist Gesundheitsministerium in die Schranken

Bonn, 17. September 2013. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute dem Nordrhein‐Westfälischen Gesundheitsministerium untersagt, zu behaupten, E‐Zigaretten seien Arzneimittel, ihr Vertrieb sei deshalb genehmigungsbedürftig und ohne Genehmigung strafbar. Das Ministerium hatte Ende 2011 mit dieser Begründung durch eine Presseerklärung vor dem Vertrieb und der Benutzung von E‐Zigaretten gewarnt. Redeker Sellner Dahs hatte dagegen für einen Hersteller von E‐Zigaretten geklagt und beim OVG heute Erfolg.

Das Gericht war der Auffassung, dass die Presseerklärung rechtswidrig war, weil sie wegen des Umsatzrückgangs der Hersteller wie eine Untersagung gewirkt hat und inhaltlich unzutreffend war. Nach Auffassung des OVG steht bei der Benutzung von E‐Zigaretten der Rauchgenuss im Vordergrund. Sie seien weder dazu geeignet noch dazu bestimmt, einen dauerhaften Rauchstopp zu erzielen. Die Revision zum BVerwG wurde zugelassen.

Prof. Dr. Alexander Schink, Rechtsanwalt und Counsel der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, hat die Klage für den Hersteller von E‐Zigaretten geführt. Der Staatssekretär a. D. ist seit Jahren sowohl als Lehrbeauftragter als auch als Anwalt anerkannter Experte in verbraucherschutz‐, umwelt‐ und planungsrechtlichen Fragen.

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