Bonn, 18. Dezember 2013. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs vertritt pro bono die Konzertserie „Kunstrasen“ gegen die Lärmschutz‐Klagen eines Anliegers aus Oberkassel vor dem Oberverwaltungsgericht NRW.
Der „Kunstrasen“ wurde von Ernst Ludwig Hartz und Martin J. Nötzel als Veranstaltungsort 2012 in den Rheinauen eingerichtet. Seit Sommer 2013 klagt ein Ehepaar, das sein Grundstück auf der gegenüber liegenden Rheinseite hat, gegen die von der Stadt Bonn erteilte Baugenehmigung (Genehmigung einer Veranstaltungsreihe) für den Kunstrasen wegen Lärmbelästigung. In den vergangenen Wochen hat das Verwaltungsgericht Köln der Klage der Anwohner stattgegeben. Die grundsätzliche Möglichkeit der Durchführung einer Veranstaltungsreihe in der Rheinaue in den kommenden Jahren soll nun – auch vor dem Hintergrund der derzeit stattfindenden Planungen für das Jahr 2014 – vor dem Oberverwaltungsgericht geklärt werden. Die Stadt Bonn und „Kunstrasen“ haben deshalb Berufung eingelegt.
„Der Kunstrasen bringt internationale Stars an den Rhein und erweitert so das kulturelle Angebot in Bonn. Als Kanzlei mit einem großen Büro in Bonn möchten wir unseren Beitrag leisten, diese Vielfalt zu erhalten“, erklärt Dr. Heike Glahs, Rechtsanwältin und Mitglied des Management‐Ausschusses bei Redeker Sellner Dahs, das Engagement der Kanzlei.
Im vergangenen Jahr sind auf dem „Kunstrasen“ unter anderem Lou Reed, Jan Delay, Niels Landgren, ZAZ, Santana, Brings aufgetreten.