Wannseeroute mit Redeker Sellner Dahs bestätigt

Revisionen vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen

Bonn, 12. November 2014. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute zwei Revisionen gegen Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin‐Brandenburg zurückgewiesen. Beide Verfahren haben die so genannte Wannseeroute des Flughafens Berlin Brandenburg zum Gegenstand.

Im ersten Verfahren hatte ein Umweltverband gegen die Wannseeroute geklagt und geltend gemacht, dass die Prüfung der Umweltverträglichkeit unzureichend und die Rücksicht auf so genannte ruhige Gebiete nicht ausreichend gewesen sei. Dem trat das Bundesverwaltungsgericht nun entgegen. Dem Umweltverband fehle in diesem Fall bereits ein Klagerecht. Flugverfahren bedürfen keiner UVP und Umweltverbände haben kein Klagerecht, soweit es um den Schutz so genannter ruhiger Gebiete geht.

Im zweiten Verfahren klagte die Gemeinde Blankenfelde‐Mahlow gegen die Wannseeroute, da sie unzumutbar durch Lärm betroffen sei. Sie argumentierte, dass nicht hinzunehmen sei, dass sie sowohl bei Anflügen als auch bei Abflügen unmittelbar überflogen werde. Das Oberverwaltungsgericht Berlin‐Brandenburg hatte die Klage abgewiesen und den Verlauf der Flugroute bestätigt. Die Revision der Klägerin hatte nun auch vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung könne sich, so das Gericht, im Falle einer Belastung mit unzumutbaren Lärm auch dafür entscheiden, Flüge zu bündeln, um andere zu verschonen, die sonst ebenfalls von unzumutbaren Lärm betroffen seien. Die daraus folgende Doppelbelastung sei hinzunehmen.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat eine wichtige Klärung für das Recht der Flugverfahren gebracht. Es hat bestätigt, dass auch Doppelbelastungen rechtmäßigerweise zugemutet werden können. Weiter hat es geklärt, dass das Klagerecht der Umweltverbände auch in Umweltsachen nicht unbeschränkt ist“, ordnet Dr. Tobias Masing, Anwalt des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ein. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wurde in diesen Verfahren von Dr. Tobias Masing und Dr. Christian Eckart, LL.M. (Cornell) vertreten.

Dr. Tobias Masing, Partner der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, vertritt die Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahre 2000 in verschiedenen luftverkehrsrechtlichen Prozessen, u. a. um die Festlegung von Flugverfahren. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen im Bereich des Fachplanungsrecht, Luftverkehrsrecht, Bergrecht, Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht.

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