Berlin, 8. Juli 2026. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute die Klage einer Umweltvereinigung gegen den Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) für den 7. Bauabschnitt der Bundesautobahn A 39 abgewiesen (BVerwG 9 A 15.24). Der Abschnitt mit einer Länge von 14,2 km bildet den südlichsten Bauabschnitt einer im Endausbau 105 km langen Neubaustrecke zwischen Lüneburg und Wolfsburg, die zu den bedeutendsten Fernstraßenprojekten in Deutschland gehört.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Zulassung für das Vorhaben in einem Urteil aus dem Jahr 2019 zunächst für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Nach Überarbeitung der Planung durch die Vorhabenträgerin, die Autobahn GmbH des Bundes, ließ die NLStBV die Planung im Juni 2024 nach einem aufwändigen ergänzenden Verfahren erneut zu. Der Planergänzungsbeschluss genügt nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts allen rechtlichen Anforderungen. Die vor allem das Habitatschutzrecht und das Wasserrecht betreffenden Rügen des Klägers wurden zurück‑gewiesen.
Die beklagte Planfeststellungsbehörde wurde seit 2020 im Fehlerheilungsverfahren sowie im gerichtlichen Verfahren von Redeker Sellner Dahs beraten und vertreten. Verantwortlich waren Redeker‑Partner Dr. Frank Fellenberg, LL.M. (Cambridge), und Redeker‑Partnerin Kathrin Dingemann aus dem Berliner Büro der Sozietät. Beide beraten mit ihrem Team bundesweit Zulassungsbehörden und Vorhabenträger bei zahlreichen Großvorhaben vor allem im Verkehrs- und Energiesektor. Zuletzt waren sie unter anderem in einem weiteren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Westumfahrung Halle (A 143) für das Fernstraßen‑Bundesamt erfolgreich (BVerwG 9 A 21.24 – Urteil vom 6. Mai 2026).