Erste Klagen gegen „SuedLink“ abgewiesen

Redeker Sellner Dahs vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich

Berlin, 27. November 2025. Das Bundesverwaltungsgericht hat über die ersten Klageverfahren gegen das Netzausbauvorhaben „SuedLink“ entschieden: Der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt E2 des Vorhabens Nr. 3 des Bundesbedarfsplangesetzes („SuedLink“) ist danach formell und materiell nicht zu beanstanden. Das Gericht selbst ordnet den „Suedlink“ als eine der Hauptschlagadern der Energiewende ein. Die für den südlichen Trassenabschnitt verantwortliche Übertragungsnetzbetreiberin, die TransnetBW GmbH, wurde in den Klageverfahren von Redeker‑​Rechtsanwalt Prof. Dr. Olaf Reidt und Redeker‑​Rechtsanwältin Dr. Alexandra Kürschner vertreten.

„SuedLink“ ist mit einer Länge von rund 700 Kilometern und einer Investitionssumme von etwa 10 Milliarden Euro das größte Infrastrukturvorhaben der Energiewende. Das Vorhaben wird als Höchst‑​spannungsgleichstrom‑​Erdkabel von Brunsbüttel in Schleswig‑​Holstein bis Großgartach in Baden‑Württemberg realisiert, um Windenergie aus Norddeutschland in die Verbrauchszentren nach Süddeutschland zu transportieren und den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieversorgung zu erhöhen. Das aus insgesamt 15 Planfeststellungsabschnitten bestehende Gesamtvorhaben befindet sich bereits in der Bauphase und soll 2028 in Betrieb gehen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die gegen den Planfeststellungsabschnitt E2 gerichteten Klagen in erster und letzter Instanz abgewiesen. Insbesondere griffen die im Hinblick auf die planerische Abwägung der betrieblichen Belange der Kläger vorgebrachten Einwände nicht durch. Auch die Argumente zu den vorhabenbedingten Umweltauswirkungen, einschließlich der betriebsbedingten Wärmeemissionen für die Landwirtschaft, führten nicht zum Erfolg der Klagen. Entsprechendes gilt für die Einwände gegen den im Rahmen der Alternativenprüfung festgelegten Trassenverlauf.

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