Klage gegen Lückenschluss der A1 abgewiesen

Redeker vor Bundesverwaltungsgericht erfolgreich

Bonn, 19. November 2025. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A1 zwischen den Anschlussstellen Kelberg und Adenau abgewiesen. Damit kann das erste Teilstück zur Schließung der Lücke auf der A1 realisiert werden. Die wichtige Nord‑Süd‑​Verbindung von der Ostsee bis zur französischen Grenze nahe Saarbrücken kommt damit einen weiteren Schritt voran.

Der Senat stützte seine Entscheidung nicht auf die seit Jahren umstrittene Frage, ob die Planfeststellungsbehörde Ausnahmen von den Verboten der EU‑​Vogelschutzrichtlinie auch aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ zulassen darf. Stattdessen sah das Gericht den Lückenschluss bereits durch den Ausnahmegrund der öffentlichen Sicherheit gedeckt.

Ausschlaggebend war nach Auffassung des Gerichts insbesondere, dass das Vorhaben im vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bundesverkehrswegeplan als Projekt des „vordringlichen Bedarfs“ eingestuft ist und zugleich gemäß der EU‑​Verordnung 2024/1679 Teil des bis spätestens 2050 auszubauenden Transeuropäischen Verkehrsnetzes ist. In dieser Verordnung wird die Schließung von Verbindungslücken ausdrücklich als zentrales Ziel hervorgehoben. Zudem diene das gesamte transeuropäische Verkehrsnetz – wie der Senat betonte – auch der Landesverteidigung. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof sei daher nicht erforderlich.

Gleichwohl ließ der Senat in der Urteilsverkündung erkennen, dass er grundsätzlich dazu tendiert, auch den Ausnahmegrund des überwiegenden öffentlichen Interesses im Anwendungsbereich der Vogelschutzrichtlinie anzuerkennen.

Die Autobahn GmbH des Bundes wurde von Redeker Sellner Dahs vertreten. Das Verfahren haben Prof. Dr. Alexander Schink, Dr. Dominik Snjka sowie Carolina Weigel geführt.

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