Redeker Sellner Dahs begleitet ecoreal

Sozietät stellt Antrag auf einstweilige Anordnung

Bonn, 28. Dezember 2011. Die Sozietät Redeker Sellner Dahs hat heute für die ecoreal GmbH & Co. KG einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Der Antrag wendet sich gegen Produktwarnungen des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein‐Westfalen in Bezug auf E‐Zigaretten. Ministerin Barbara Steffens hatte am 16.12.2011 eine Produktwarnung herausgegeben mit der Begründung, E‐Zigaretten seien als Arzneimittel und Medizinprodukte anzusehen. Diese Auffassung ist nach den gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unzutreffend, so dass den betroffenen Unternehmen ein Unterlassungsanspruch zusteht. Das Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig und wird für ecoreal von Dr. Michael Winkelmüller und Dr. Alexander Schink begleitet.

Dr. Michael Winkelmüller, Partner der Sozietät, hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Verfahren zum Produktsicherheits‐, Gesundheits‐ und Verbraucherschutzrecht für Unternehmen, Verbände und die öffentliche Hand geführt.

Prof. Dr. Alexander Schink, Counsel der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, ist seit Jahren sowohl als Lehrbeauftragter als auch als Anwalt anerkannter Experte in umwelt‐, planungs‐ und verbraucherschutzrechtlichen Fragen.

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Christiane Legler

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