Redeker Sellner Dahs erringt weiteren Sieg für ecoreal

Oberverwaltungsgericht: E‐Zigarette „Snoke“ ist Genussmittel, kein Arzneimittel

Bonn, 30. März 2012. Am 20. März 2012 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein‐Westfalen dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter Nordrhein‐Westfalen einen Hinweis erteilt. Danach sind die „Warnung“ des Ministeriums vor E‐Zigaretten, die mit Pressemitteilung vom 16.12.2011 verbreitet wurde, sowie der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden rechtswidrig. Das Ministerium hatte vor nikotinhaltigen E‐Zigaretten gewarnt, weil diese als Arzneimittel anzusehen seien und der Handel damit ohne eine Zulassung strafbar sei. Das hat das Oberverwaltungsgericht jetzt beanstandet. Die E‐Zigarette „Snoke“ ist nach Auffassung des Gerichts kein Arznei‐, sondern ein Genussmittel. Auch die Einschätzung des Bundesamtes für Pharmazie und Medizinprodukte sowie entsprechende Äußerungen der Bundesregierung sind damit falsch.

Das Ministerium hat nun drei Wochen Zeit, um seine Äußerungen zurückzuziehen. Ansonsten wird das Oberverwaltungsgericht förmlich durch Beschluss entscheiden. Eingeleitet wurde das Eilverfahren durch die ecoreal GmbH & Co. KG aus Köln, deren Produktreihe „Snoke“ von der Warnung betroffen war.

ecoreal vertraute auch in diesem Verfahren auf Dr. Michael Winkelmüller und Staatssekretär a. D. Dr. Alexander Schink aus der Kanzlei Redeker Sellner Dahs.

Dr. Michael Winkelmüller, Partner der Sozietät, hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Verfahren zum Produktsicherheits‐, Gesundheits‐ und Verbraucherschutzrecht für Unternehmen, Verbände und die öffentliche Hand geführt.

Prof. Dr. Alexander Schink, Counsel der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, ist seit Jahren sowohl als Lehrbeauftragter als auch als Anwalt anerkannter Experte in verbraucherschutz‐, umwelt‐ und planungsrechtlichen Fragen.

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Christiane Legler

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