Redeker Sellner Dahs gewinnt kartellrechtliche Schadensersatzklage

OLG Düsseldorf spricht FLUXX 11,5 Millionen Schadensersatz zu

Bonn, 15. April 2014. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf hat am 9. April 2014 der Klage der FLUXX GmbH gegen die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG (WestLotto) stattgegeben und ihr einen Schadensersatz von 11,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen zugesprochen. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der Schadensersatzklage vorausgegangen war ein langwieriges Kartellverwaltungsverfahren wegen des Boykotts von FLUXX durch WestLotto und die übrigen Landeslottogesellschaften. Der Boykott betraf ein neues Geschäftsmodell von FLUXX zum Vertrieb von Lotto in Kooperation mit dem Lebensmitteleinzelhandel. Der Boykott wurde von Bundeskartellamt, OLG Düsseldorf und BGH übereinstimmend als Kartellverstoß bewertet. Auch in diesen Verfahren wurde FLUXX von Redeker Sellner Dahs vertreten.

Für kartellrechtliche Schadensersatzprozesse (sog. Follow‐on‐Klagen) fehlt es in Deutschland noch an einer gefestigten Rechtsprechung. Das Urteil des OLG Düsseldorf ist daher von grundlegender Bedeutung. Die Europäische Kommission erarbeitet zurzeit eine Richtlinie zur Erleichterung von kartellrechtlichen Schadensersatzklagen.

Die Prozessführung erfolgte auf Seiten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs durch ein Team von Spezialisten (Dr. Andreas Rosenfeld, Andreas Okonek, Dr. Simone Lünenbürger). Das Team wurde unterstützt durch die renommierten Wettbewerbsökonomen E. CA Economics unter der Leitung von Dr. Hans Friederiszick.

Weitere Informationen zu dem Verfahren finden Sie unter OLG Düsseldorf

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Christiane Legler

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