Bundesautobahn A 143 (Westumfahrung Halle): Redeker Sellner Dahs für das Land Sachsen‑​Anhalt vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich

BVerwG weist mit heute verkündetem Urteil Klage gegen das Vorhaben der Bundesautobahn A 143 (sog. Westumfahrung Halle) ab

Berlin, 12. Juni 2019. Das noch fehlende Teilstück der Autobahn A 143 kann nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gebaut werden. Die A 143 wird als Verbindungsstück zwischen der A 14 und der A 38 im Nordwesten an Halle vorbeiführen und die gesamte Region Halle/​Merseburg/​Leipzig entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung an das Fernstraßennetz anbinden. Zudem wird das Vorhaben die Stadt Halle vom Durchgangsverkehr entlasten. Es handelt sich um eines der letzten verbliebenen Vorhaben der „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Zulassung für das Vorhaben in einem Grundsatzsatzurteil aus dem Jahr 2007 zunächst für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Planung wurde von dem Vorhabenträger DEGES anschließend mehrfach überarbeitet und optimiert. Unter anderem sehen die Planungen nun einen 300 Meter langen Landschaftstunnel, mehrere Grünbrücken sowie ein Tempolimit zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen vor.

Das Land Sachsen‑​Anhalt, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Sachsen‑​Anhalt, hat die überarbeitete Planung im Februar 2018 in einem aufwändigen Verfahren mit mehrfacher Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen.

In seinem heutigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht die von einer Bürgerinitiative und einer Naturschutzvereinigung unterstützte Klage eines enteignungsbetroffenen Unternehmens vollständig abgewiesen.

Das Land Sachsen‑​Anhalt wurde in dem Klageverfahren seit 2018 von Dr. Frank Fellenberg, LL.M. (Cambridge) und Kathrin Dingemann, Anwälte der Kanzlei Redeker Sellner Dahs am Standort Berlin, beraten und vertreten. Fellenberg zeigte sich im Anschluss an die heutige Urteilsverkündung in Leipzig zufrieden: „Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass die Planfeststellungsbehörde alle aus der Planung resultierenden Konflikte fehlerfrei bewältigt hat. Das Urteil zeigt, dass die strengen Anforderungen des Europäischen Habitatschutzrechts bei sorgfältiger Planung zu beherrschen sind.“

Ihre Ansprechpartnerin

Christiane Legler

Christiane Legler

legler@redeker.de

Willy‑​Brandt‑​Allee 11
53113 Bonn
T +49 228 72625‐472
F +49 228 72625‐99