Verkehrsverbund Rhein‐Ruhr (VRR) und DB Regio NRW GmbH (DB Regio) legen Streit um die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen in NRW endgültig bei

Düsseldorf/Berlin, 5. September 2011. Nach langen Verhandlungen unterzeichnen DB Regio und VRR einen Vergleichsvertrag, der die Durchführung und Qualität des Nahverkehrs auf der Schiene nachhaltig sichert.

Die DB Regio und der VRR hatten im Jahr 2004 einen umfangreichen Vertrag über die Erbringung von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) abgeschlossen. Aufgrund eigener wirtschaftlicher Engpässe und wegen einer angeblichen Überkompensation hat der VRR gegenüber der DB Regio in dreistelliger Millionenhöhe vereinbarte Zahlungen zurückbehalten. Darüber hinaus hat der VRR wegen behaupteter Schlechtleistungen den Verkehrsvertrag außerordentlich gekündigt. Gegen beides ist die DB Regio gerichtlich vorgegangen und hat beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen obsiegt (VG Gelsenkirchen, Urteile vom 19.12.2008 – 14 K 2147/07 und 14 K 3814/08): Der VRR sei nicht berechtigt, die im SPNV‐Vertrag vereinbarten vertraglichen Zahlungen unter Berufung auf angebliche Verstöße gegen das europäische Beihilfenrecht sowie das öffentliche Preisrecht zu kürzen; auch die außerordentliche Kündigung entbehre einer Rechtsgrundlage. Während der Berufungsverfahren, die der VRR gegen diese Urteile angestrengt hatte, haben sich die Parteien zunächst mit einem Vergleichsvertrag aus dem Jahr 2009 zu einer gütlichen Einigung verständigt. Dieser wurde allerdings in einem gegen den VRR eingeleiteten vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 8.02.2011 (X ZB 4/10) für unwirksam erklärt: Der VRR habe vergaberechtliche Pflichten verletzt, indem er den Vergleichsvertrag außerhalb eines kartellvergaberechtlichen Verfahrens abgeschlossen habe. Im daraufhin geschlossenen neuen Vergleichsvertrag haben die Parteien den Beanstandungen des BGH Rechnung getragen. Der neue Vergleichsvertrag wurde vergaberechtlich nicht angegriffen. Dieser Vergleichsvertrag stellt die Grundlage für einen gesicherten und qualitätsvollen Nahverkehr auf der Schiene in den kommenden Jahren dar und gewährleistet aufgrund der ergänzenden finanziellen Unterstützung des VRR durch das Land NRW, das in den Einigungsprozess eng eingebunden war, dass der VRR seine finanziellen Verpflichtungen schultern kann.

Die genannten Entscheidungen des VG Gelsenkirchen sind rechtskräftig.

Rechtsberater auf Seiten von DB Regio: Redeker Sellner Dahs (Prof. Dr. Olaf Reidt, Partner, Dr. Heike Glahs, Partnerin, Nomen Nescio, Associate)

Rechtsberater auf Seiten des VRR: Heuking Kühn Lüer Wojtek (Dr. Ute Jasper) sowie in dem Verfahren vor dem Bundesgerichtshof: Gleiss Lutz (Dr. Olaf Otting)

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