Oberverwaltungsgericht bestätigt Maskenpflicht im Schulunterricht

Redeker Sellner Dahs für das Land NRW erfolgreich

Bonn, 21. August 2020. Das Oberverwaltungsgericht hat gestern einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Maskenpflicht im Schulunterricht abgelehnt. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund‑​Nase‑​Bedeckung nach § 1 Abs. 3 CoronaSchVO im Unterricht ist voraussichtlich rechtmäßig.

Gemäß Coronabetreuungsverordnung sind alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen, die sich auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude aufhalten, verpflichtet, auch während des Unterrichts eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen. Drei Schüler (zwischen 10 und 15 Jahren) einer Euskirchener Schule hatten dagegen geklagt und argumentiert, dass der Nutzen der Alltagsmaske wissenschaftlich nicht belegt sei und allenfalls bei korrekter Anwendung, die bei Kindern bis 14 Jahren nicht zu erwarten sei, Schutz böte. Darüber hinaus führe das Tragen einer Mund‑​Nase‑​Bedeckung zu Gesundheitsbeeinträchtigungen und zu Behinderung bei der Teilnahme am Unterricht.

Das OVG ist dem nicht gefolgt. Auch wenn das Tragen einer Alltagsmaske im Unterricht für die betroffenen Schüler eine erhebliche Belastung darstelle, erscheine diese in der Abwägung mit den damit verfolgten Zielen gleichwohl zumutbar und verhältnismäßig. Die Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs mit Präsenzunterricht diene der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und erfülle ihren Anspruch auf schulische Bildung und Erziehung. Die Maskenpflicht solle in diesem Rahmen dazu beitragen, das Infektionsgeschehen unter Schülern und Lehrern und hierdurch die Virusausbreitung in der Bevölkerung insgesamt einzudämmen.

Das Land Nordrhein‑​Westfalen wird in diesem und weiteren Verfahren zum Themenkomplex Corona von der Sozietät Redeker Sellner Dahs beraten und vertreten. Redeker Sellner Dahs ist eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des in der Corona‑​Pandemie relevanten Infektionsschutzrechts. 17 Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei sind Autorinnen und Autoren in dem umfassendsten Kommentar Eckart/​Winkelmüller, Beck’scher Kommentar zum Infektionsschutzrecht. Die Verfahren für das Land NRW werden von den Rechtsanwälten Dr. Michael Winkelmüller, Dr. Marco Rietdorf, Theresa Philippi, Dr. Moritz Gabriel und Dr. Christian Lutsch geführt.

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