Bonn, 6. Dezember 2013. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs vertritt die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) bei den Klagen gegen ihren Planfeststellungsbeschluss für die Elbvertiefung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die FHH ist eine der beiden Planfeststellungsbehörden, deren Planfeststellungsbeschluss neben einer Reihe von weiteren Klägern von den Umweltverbänden BUND und NABU beklagt worden ist. Weiterer Beklagter ist die Bundesrepublik Deutschland (Wasser‐ und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, WSV).
Bei der Elbvertiefung handelt es sich um das wohl größte Wasserstraßenbauvorhaben Europas. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens, hat das Bundesverwaltungsgericht ab 15. Juli 2014 sechs Verhandlungstage, zuzüglich drei Reservetage, anberaumt.
Die anwaltliche Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg erfolgt auf Seiten der Kanzlei Redeker Sellner Dahs federführend durch Prof. Dr. Olaf Reidt, Dr. Frank Fellenberg, LL.M. (Cambridge) und Dr. Gernot Schiller. Die Kanzlei vertritt die FHH auch in einer Reihe anderer Planfeststellungsverfahren insbesondere aus dem Bereich des Straßenbaus vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg und dem Bundesverwaltungsgericht (z. B. beim Ausbau der Bundesautobahn A 7, dem sog. „Hamburger Deckel“ und der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße).